Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann aufgrund eines Unfalles, einer eingetretenen Behinderung oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten zu besorgen. So ist es wichtig, dass vorab bestimmt wird, wer in einem solchen Fall von ihm beauftragt und befugt ist, die notwendigen Dinge zu regeln. Dieses kann in einer Vorsorgevollmacht niedergelegt werden.
Näheres dazu:
Link:   BMJ - Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung
Sollte sich ein Mensch im Sterbeprozess befinden und kann er aufgrund seiner Schwäche keine Einwilligung für die weitere Behandlung erteilen, kann die bevollmächtigte Person den Willen des Sterbenden durchsetzen. Um diesen Willen genau zu kennen, ist die Patientenverfügung wichtig, weil in dieser  festgelegt werden kann, wie die Behandlungswünsche in diesen schweren Stunden auszusehen haben.
Näheres dazu:
Link:  BMJ - Patientenverfügung


Vordrucke zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Link
Vordruck Patientenverfügung
Vordruck Vorsorgevollmacht
Vordruck Notfallkarte
Vordruck Formular Innenverhältnisregelung

Haftungsausschluss/Disclaimer:
Meine Intention ist es, Sie so gut es geht über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu informieren. Meine Verlinkung ist mit großer Sorgfalt vorgenommen worden. Ich übernehme aber  keine Haftung für die Links und die aufgeführten Hinweise auf dieser Homepage. Ich weise darauf hin, dass Sie eine rechtssichere Beratung nur bei NotarInnen und darauf spezialisierten RechtsanwältInnen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen erhalten. 



Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.03.22
Hinweis auf Veranstaltung mit Forum Blau/ Kölner Stadt-Anzeiger

Kölner Stadt-Anzeiger vom 02.04.22
Hinweis auf die Veranstaltung mit Forum Blau/Kölner Stadt-Anzeiger am 04.04.22

Presse

Kölner Stadt-Anzeiger vom 23.03.22